SAISONSZEITEN

Die folgenden Saisonszeiten sind eine Richtlinie des Tourismusverbandes. Die einzelnen Betriebe sind jedoch nicht daran gebunden (Abweichungen möglich!).

Saisonszeiten VORDERES ÖTZTAL:

 

Sommersaison: 01.05.2010 - 31.10.2010

Wintersaison:

01.11.2009 - 30.04.2010

Sommersaison:

01.05.2010 - 31.10.2010

Wintersaison:

01.11.2010 - 30.04.2011

Sommersaison:

01.05.2011 - 31.10.2011


ÖSTERREICHISCHE HOTELVERTRAGSBEDINGUNGEN

Die (allgemeinen) Österreichischen Hotelvertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die österreichischen Beherberger üblicherweise mit Ihren Gästen Beherbergungsverträge abschließen.

PDF Datei, ~160kB 

 

REISERÜCKTRITT-, REISEABBRUCHVERSICHERUNG

Informationen zur Reiserücktritt-, Reiseabbruchversicherung zum Downloaden.

PDF Datei, ~20kB

 

ORTSTAXE Sölden/Vent:

Die Ortstaxe wird unabhängig vom Unterkunftspreis eingehoben, und dient zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur wie Instandhaltung der Wege, Skibus, Loipenbetreuung, Beschilderung, etc.
 
Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.


Ortstaxe VORDERES ÖTZTAL:

Ortstaxe in Haiming-Ochsengarten, Sautens & Umhausen-Niederthai: € 1,20 pro Person und Nacht

Ortstaxe in Oetz: € 1,31 pro Person und Nacht


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